Jurafuchs

§ 427

BGB
Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Stand 2026-05-04
Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

5 interaktive Fälle zu § 427 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.