Besteht das Pfandrecht an mehreren Sachen, so haftet jede für die ganze Forderung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1221 Freihändiger Verkauf§ 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht →