Jurafuchs

§ 1923

BGB
Erbfähigkeit
Erbfolge
Stand 2026-05-04
(1)
Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2)
Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

Meine Notizen

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