Jurafuchs

§ 842

BGB
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
Unerlaubte Handlungen
Stand 2026-05-04
Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 842 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.