Jurafuchs

§ 624

BGB
Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
Dienstvertrag
Stand 2026-05-04
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

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1 interaktive Fall zu § 624 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.