Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1211 Einreden des Verpfänders§ 1213 Nutzungspfand →