Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot§ 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen →