Jurafuchs

§ 1875

BGB
Vergütung und Aufwendungsersatz
Vergütung und Aufwendungsersatz
Stand 2026-05-04
(1)
Vergütung und Aufwendungsersatz des ehrenamtlichen Betreuers bestimmen sich nach den Vorschriften dieses Untertitels.
(2)
Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers, des Betreuungsvereins, des Behördenbetreuers und der Betreuungsbehörde bestimmen sich nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

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