Jurafuchs

§ 41

BGB
Auflösung des Vereins
Allgemeine Vorschriften
Stand 2026-05-04
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.

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