Jurafuchs

§ 333

BGB
Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
Versprechen der Leistung an einen Dritten
Stand 2026-05-04
Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.

Meine Notizen

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