Jurafuchs

§ 877

BGB
Rechtsänderungen
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
Stand 2026-05-04
Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

2 interaktive Fälle zu § 877 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.