Jurafuchs

§ 614

BGB
Fälligkeit der Vergütung
Dienstvertrag
Stand 2026-05-04
Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Meine Notizen

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