Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1868 Entlassung des Betreuers§ 1870 Ende der Betreuung →