Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung§ 650i Verbraucherbauvertrag →