Jurafuchs

§ 689

BGB
Vergütung
Verwahrung
Stand 2026-05-04
Eine Vergütung für die Aufbewahrung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

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1 interaktive Fall zu § 689 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.