Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1955 Form der Anfechtung§ 1957 Wirkung der Anfechtung →