Der Umfang einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bestimmt sich im Zweifel nach dem persönlichen Bedürfnis des Berechtigten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit§ 1092 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung →