Der Verpächter hat die auf der Pachtsache ruhenden Lasten zu tragen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag§ 587 Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters →