Wird der Landpachtvertrag für längere Zeit als zwei Jahre nicht in Textform geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 585 Begriff des Landpachtvertrags§ 585b Beschreibung der Pachtsache →