Jurafuchs

§ 534

BGB
Pflicht- und Anstandsschenkungen
Schenkung
Stand 2026-05-04
Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird, unterliegen nicht der Rückforderung und dem Widerruf.

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1 interaktive Fall zu § 534 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.