Jurafuchs

§ 2251

BGB
Nottestament auf See
Errichtung und Aufhebung eines Testaments
Stand 2026-05-04
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.

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1 interaktive Fall zu § 2251 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.