Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1674a Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind§ 1676 →