Jurafuchs

§ 942

BGB
Wirkung der Unterbrechung
Ersitzung
Stand 2026-05-04
Wird die Ersitzung unterbrochen, so kommt die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht; eine neue Ersitzung kann erst nach der Beendigung der Unterbrechung beginnen.

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1 interaktive Fall zu § 942 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.