Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit§ 307 Inhaltskontrolle →