Jurafuchs

§ 1198

BGB
Zulässige Umwandlungen
Grundschuld
Stand 2026-05-04
Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.

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1 interaktive Fall zu § 1198 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.