Für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1578 Maß des Unterhalts§ 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit →