Jurafuchs

§ 1297

BGB
Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Verlöbnis
Stand 2026-05-04
(1)
Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.
(2)
Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

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