Jurafuchs

§ 630b

BGB
Anwendbare Vorschriften
Behandlungsvertrag
Stand 2026-05-04
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.

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2 interaktive Fälle zu § 630b BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.