Jurafuchs

§ 2292

BGB
Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
Erbvertrag
Stand 2026-05-04
Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →
Kostenlose Lern-App

Diese Norm interaktiv erleben

1 interaktive Fall zu § 2292 BGB – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.