Jurafuchs

§ 170

BGB
Wirkungsdauer der Vollmacht
Vertretung und Vollmacht
Stand 2026-05-04
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.

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